Traumurlaub im Chalet Rock Island, Casa Glück, Casa Relax und Casa Relax XL

AGBs

Die AGBs schaffen einen Rahmen, Ihren Urlaub rechtlich abzusichern

Allgemeine Vertrags - und Vermittlungsbedingungen 

1. Abschluss des Vertrages
Mit dem Buchungsauftrag bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. 

Der Auftrag muss schriftlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch den Vermittler(Eigentümer)  zustande. 

2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung fällig, die spätestens 7 Tage nach Erhalt des schriftlichen Vertrages vom Auftraggeber (dem Kunden) zu leisten ist. Der Restbetrag ist wie auf dem Vertrag näher bezeichnet zu zahlen.
Oder der gesamte Betrag wird wie im Vertrag vereinbart 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.

Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den Vermittler (Eigentümer), das Objekt anderweitig zu vermitteln und vom säumigen Kunden die Rücktritts- und Bearbeitungsgebühr gemäß Punkt 6 zu verlangen.

3. Leistungsart
Bei den vom Vermittler (Eigentümer) angebotenen Leistungen  handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Auftraggeber / Kunden sowie den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters abgeschlossen und gilt für den angemeldeten Zeitraum und die maximal angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Sollten mehr Personen / Haustiere als zuvor angemeldet anreisen, berechtigt dies den Eigentümer, Vermieter oder Verwalter, den Vertrag sofort aufzukündigen. Die vertraglich vereinbarte Mietsumme ist dennoch zu leisten.

4. Verpflichtung und Haftung des Vermittlers
Der Vermittler(Eigentümer) haftet dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen, eigener Kenntnis und nach den Angaben des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters erstellt. Für eigenmächtige Veränderungen am Mietobjekt nach Erstellung der Ausschreibung durch den Eigentümer, Vermieter oder Verwalter und für unkorrekte Beschreibung seitens des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters haftet dieser.

Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen wird nicht gehaftet.

5. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter gemeldet werden. Ist dieser nicht erreichbar, bitte unbedingt den Vermittler(Eigentümer) informieren. Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn verursachten Schäden dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter  zu melden und diese zu ersetzen.

Die gemietete Unterkunft ist besen- und schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an den Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu übergeben. Ein Bezug der Unterkunft ist am Anreisetag in der Regel ab 16 Uhr möglich. Am Abreisetag sollte die Unterkunft gegen 10 Uhr verlassen werden.

6. Stornierung
Der Rücktritt durch den Anmeldenden muss in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum.

Folgende Gebühren werden erhoben :
Bei Nichtantritt verfällt die Anzahlung,
bei einem Rücktritt vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises, 
bei einem Rücktritt ab dem 29. Tag vor Reisebeginn werden 90 % des Mietpreises berechnet.
Die Bearbeitungsgebühr für eine Stornierung beträgt 55 EUR.

Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat der Vermittler(Eigentümer) gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung berücksichtigt. Nach deutschem Recht bleibt es dem Reiseteilnehmer unbenommen, dem Vermittler(Eigentümer) nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.  

In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Reisebedingungen zu stellen.

7. Änderung des Buchungsauftrages
Die Bearbeitungsgebühr für Änderungen vom bereits bestätigten Buchungsauftrag für das selbe Objekt beträgt 30 EUR.

8. Erfüllungsort - Gerichtsstand
Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Vermieter oder Verwalter zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des  Vermieters oder Verwalters.


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